Vorsorgevollmacht

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Vorsorgevollmacht

Es gibt viele Gründe, warum Menschen sich kaum um rechtliche Vorsorge kümmern. Viele scheuen den Weg zum Notar oder Anwalt, manche vermuten hohe Kosten, andere schieben das Thema vor sich her oder unterliegen einem der 3 häufigsten Irrtümer…

Die 3 Irrtümer – gefährliches Halbwissen

Rund 90 Prozent der Menschen haben keine Vollmachten. Damit sind Sie im Betreuungsfall fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vom Partner vertreten werden. Drei Irrtümer sind mit Schuld an diesem Versorgungsdesaster:

Irrtum 1:

Das betrifft doch sowieso nur ältere Menschen

Leider falsch: Jeder ab 18 Jahren kann in die Situation kommen …

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Irrtum 2:

Das macht dann eben mein Ehepartner

Leider nein. Familienangehörige sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.

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Irrtum 3:

Mein Ehepartner wird gerichtlicher Betreuer

Gar nicht so einfach: Gerichtliche Betreuer haben vielfältige Aufgaben.

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Die Lösung:
Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung – einfach, rechtskonform, immer aktuell

Lassen Sie eine rechtskonforme Gesamtvollmacht, ggf. mit Unternehmervollmacht, fertigen. Wir informiert Sie darüber, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten einfließen lassen können.

Die rechtliche Gestaltung und Erstellung der Vollmachten, die inhaltliche Überprüfung sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Angaben übernehmen kooperierende Rechtsanwälte nach den von Ihnen festgelegten Inhalten. Sie bestätigen Ihnen das persönliche Mandatsverhältnis schriftlich und haften für den Inhalt Ihrer Dokumente.

Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Nach der Erstellung sorgen wir für sichere Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit und auf Wunsch auch stets aktuelle, sich ändernden Lebensumständen entsprechende Dokumente.

Ihre Vollmachten sollen auch in späteren Jahren im Fall der Fälle rechtskonform wirksam sein. So soll die Patientenverfügung laut Bundesjustizministerium alle 12 Monate überprüft werden, um die reibungslose Anerkennung sicher zu stellen. Nutzen Sie hierfür unseren Service. Dann ist alles automatisch erledigt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sicherheit durch von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen
  • Auf Wunsch regelmäßige Überprüfung zur Sicherstellung der Anerkennung

Mehr Informationen finden Sie auch hier:

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… oder möchten einen Termin mit uns vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne!

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